ba. Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung oder durch Gutschrift auf, wobei wir in jedem Fall über die beanstandete Ware nach unserem Ermessen frei verfügen können. Ein Recht des Abnehmers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises besteht nur, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen können oder fehlgeschlagen sind. Bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung jedoch auf den Schaden begrenzt ist, vor dessen Eintritt unsere Zusicherung den Abnehmer schützen sollte. Weitergehende Ansprüche sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.
bb. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand oder zum Verwendungszweck (z.B Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine vereinbarten Beschaffenheiten dar; sie sind nur Richtwerte. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet sind und, im Falle des Kaufs nach Muster, Eigenschaften des freigegebenen Musters sind. Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, keine Ansprüche des Abnehmers. Handelsübliche Abweichungen (z. B. in Qualität, Farbe, Stärke, Gewicht, Ausrüstung oder Musterung) bleiben vorbehalten, soweit nicht anders vereinbart ist.
bc. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.
bd. Ein von uns nicht zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: - andere Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vorgesehen - unsachgemäße Behandlung durch den Besteller oder durch Dritte (z. B. falsche oder zu lange Lagerung, nicht fachgerechter Einsatz oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung) - Fehlerhaftigkeit der Verwendungsstelle - Verwendung unsachgemäßer Fremdmittel